Zur Attestpflicht beim Widerspruch wegen Härtefall gegen die Kündigung
Der Bundesgerichtshof hat am 16.04.2025 (Urteil v. 16.4.2025 – VIII ZR 270/22) klargestellt, dass bei einem gesundheitlich begründeten Härtefallwiderspruch.
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Der Bundesgerichtshof hat am 16.04.2025 (Urteil v. 16.4.2025 – VIII ZR 270/22) klargestellt, dass bei einem gesundheitlich begründeten Härtefallwiderspruch.
Die Entscheidung: Das Oberlandesgericht Hamm hat am 07.11.2024 beschlossen (Az.: 20 U 106/24), dass ein Arbeitgeber, der einem Arbeitnehmer.
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat mit aktuellem Urteil vom 18.09.2025 (gerichtliches Aktenzeichen: L 6 SB 2872/24) klargestellt, dass subjektiv geführte.