Eigenbedarfskündigung: Bedarfspersonen müssen konkret benannt werden!
Das Landgericht Berlin hat in seiner Entscheidung vom 14.02.2023 klargestellt, welche formellen Anforderungen an eine Eigenbedarfskündigung zugunsten der Kinder.
Das Landgericht Berlin hat in seiner Entscheidung vom 14.02.2023 klargestellt, welche formellen Anforderungen an eine Eigenbedarfskündigung zugunsten der Kinder.
Das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg hat vor kurzem einem Antrag stattgegeben, eine gerichtliche Räumungsfrist zu verkürzen (Beschluss vom 14.11.2022, 18 C.