Voraussetzungen einer erleichterten Kündigung nach § 573a BGB
Im Jahr 2023 hatte das Amtsgericht Stuttgart über die Wirksamkeit einer vermieterseitigen fristlosen sowie hilfsweise ordentlichen Kündigung zu entscheiden,.
Im Jahr 2023 hatte das Amtsgericht Stuttgart über die Wirksamkeit einer vermieterseitigen fristlosen sowie hilfsweise ordentlichen Kündigung zu entscheiden,.
Das höchste bayerische Strafgericht hat mit Beschluss vom 02.05.2024 entschieden, dass gegenwärtig, jedenfalls bis zu einer anderweitigen gesetzlichen Regelung,.
Mit Urteil vom 06.04.2023 hat das OLG Hamburg (Urt. v. 6.4.2023 – Aktenzeichen 15 U 96/21) sich umfangreich dazu.