Handels- und Gesellschaftsrecht: Selbst ein Prokurist, der für einen Testamentsvollstrecker handelt, darf nach § 49 Abs. 2 HGB nicht ohne gesonderte Ermächtigung über ein nachlassbezogenes Grundstück verfügen
Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit einem aktuellen Beschluss des KG (Beschl. v. 05.07.2021 – 1 W 26/21) im.