Statusfeststellungsverfahren: Berater im Bereich Softwareentwicklung ist selbständig tätig
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat im Urteil vom 22.11.2023 (gerichtliches Aktenzeichen: L 16 BA 71/20) eine wichtige Entscheidung getroffen, die für viele Unternehmen und Freiberufler von Bedeutung ist. Es ging um die Frage, ob die Tätigkeit eines Beraters, Entwicklers.