Versicherungsschutz trotz unerlaubten Entfernens vom Unfallort
1. Die Entscheidung:Das Amtsgericht Waiblingen hat (Az: 13 C 362/24) entschieden, dass der KFZ-Haftpflichtversicherer den Fremdschaden (Schaden eines Dritten), den der Versicherungsnehmer mit dem versicherten Fahrzeug verursacht hat, vollständig bezahlen muss, obwohl der Versicherungsnehmer die Unfallörtlichkeit verließ und.