Schadensersatz wegen nicht realisiertem Eigenbedarfs auch bei Mietaufhebungsvertrag
Auch in dem Fall, dass die Mietparteien einen freiwilligen Mietaufhebungsvertrag schließen, kommen Schadensersatzansprüche in Betracht, wenn nach der Kündigung wegen Eigenbedarfs die behauptete Nutzung nicht in die Tat umgesetzt wird.Die Entscheidung:Das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg (Urteil vom 17.01.2023 – 13.