BGH: Keine Untervermietungserlaubnis bei Gewinnerzielung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 28. Januar 2026 – VIII ZR 228/23) klargestellt, dass Mieter keinen Anspruch auf Erteilung einer Untervermietungserlaubnis haben, wenn sie durch die Untervermietung Gewinn erzielen. Damit stärkt der BGH.


