Seit dem Inkrafttreten des Anti-Doping-Gesetzes (AntiDopG) im Jahr 2015 ist der Umgang mit Dopingmitteln nicht mehr nur ein sportethisches, sondern auch ein strafrechtlich relevantes Thema. Zentrales Anliegen des AntiDopG ist es, sowohl die Gesundheit der Athletinnen und Athleten als auch die Chancengleichheit im sportlichen Wettbewerb wirksam zu schützen.
Das Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) erfasst nicht nur die Herstellung, die Abgabe, das Inverkehrbringen oder den Handel mit Dopingmitteln, sondern auch die eigene Anwendung von Dopingpräparaten zum Zwecke der Leistungssteigerung im Wettkampfsport (§§ 2–4 AntiDopG). Besonders schwerwiegende Fälle, z. B. der gewerbsmäßige Handel mit Dopingmittel, können mit Freiheitsstrafen von einem bis zu zehn Jahren geahndet werden. Leistungssportlerinnen und -sportler, aber auch sonstige Verwender, die Dopingmittel erwerben, besitzen oder anwenden, können sich unter bestimmten Voraussetzungen nach dem AntiDopG strafbar machen. Allerdings führt nicht jeder Besitz oder jede Einnahme eines dem AntiDopG unterfallenden Stoffs automatisch zu strafrechtlichen Konsequenzen. Ob eine Strafbarkeit tatsächlich vorliegt, hängt stets von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere von der Art des Mittels, der Wirkstoffmenge und dem Verwendungszweck. Gerade in der Praxis bestehen hier häufig Unsicherheiten, beispielsweise im Zusammenhang mit Nahrungsergänzungsmitteln, rezeptpflichtigen Medikamenten oder sonstigen Trainingspräparaten. Auch können sich Überschneidungen mit dem Arzneimittelgesetz (AMG) ergeben, etwa wenn es um den unerlaubten Umgang mit verschreibungspflichtigen oder apothekenpflichtigen Präparaten geht.
Strafbarkeit vermeiden – rechtzeitig beraten lassen
Die frühzeitige Einholung anwaltlichen Rates kann dabei helfen, strafrechtliche Risiken zu erkennen und zu vermeiden. Im Rahmen laufender Ermittlungsverfahren ist eine professionelle strafrechtliche Begleitung unerlässlich, etwa nach einer durch die Staatsanwaltschaft veranlassten Hausdurchsuchung.
Wir beraten und verteidigen in allen Fragen rund um das Anti-Doping-Gesetz, sowohl präventiv als auch im Rahmen strafrechtlicher Verfahren. Bei drohenden Ermittlungen oder Unsicherheiten hinsichtlich der Strafbarkeit stehen wir mit fundierter strafrechtlicher und sportrechtlicher Expertise zur Seite.
Dr. Sven Bornefeld
Rechtsanwalt
Gaßmann & Seidel Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Stuttgart