Von: Peter Walter 9. April 2024

Das höchste Bayerische Verwaltungsgericht (BayVGH) hat am 11.12.2023 entschieden, dass die Eignung älterer Verkehrsteilnehmer auch mit computer-basierten Testverfahren überprüft werden darf.

Hintergrund:

Immer wieder wird diskutiert, ob ab einem gewissen Alter automatisch Fahreignungsüberprüfungen stattfinden sollen. Bisher ist dies nicht vorgeschrieben. Nur dann, wenn konkrete Zweifel an der Eignung aktenkundig werden, schreitet die Führerscheinstelle ein und verlangt von älteren Führerscheininhabern eine Eignungsprüfung. Im vorliegenden Fall sollte die Psyche des Führerscheininhabers überprüft werden. Dies geschah durch ein computer-basiertes Testverfahren. Ältere Führerscheininhaber sind im Gegensatz zu den jüngeren Generationen nicht mit dem Handy / Tablett / Computer aufgewachsen. Von daher wird gegen diese Vorgehensweise eingewandt, sie benachteilige den älteren Führerscheininhaber. Er fremdle am Computer. Er habe keine Kenntnisse vom Umgang mit dem Computer. Er fühlt sich dort von Grund auf nicht wohl. Das Ergebnis würde zum Nachteil des Führerscheininhabers verfremdet werden.

Entscheidung des Obersten Bayerischen Verwaltungsgerichtes:

Das Gericht nahm in seiner Entscheidung Bezug auf eine Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte in seinen Entscheidungen Bezug auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt genommen. Das Verwaltungsgericht Neustadt wiederum verwies in seiner Entscheidung auf eine Stellungnahme des TÜV Pfalz. Der TÜV Pfalz kam wohl zur Erkenntnis, dass computer-basierte Testverfahren keine speziellen Computerkenntnisse verlangen, sondern im wesentlichen motorisches Geschick sowie sensorische Fähigkeiten, die auch bei der technischen Bedienung eines Kraftfahrzeuges notwendig sind. Das Gericht kam daher zur Erkenntnis, dass das computer-basierte Testverfahren grundsätzlich auch bei älteren Kraftfahrern zur Prüfung der Leistungsfähigkeit geeignet ist.

Bedeutung für die Praxis:

In der vorliegenden Entscheidung hatte das Gericht sich auch mit der Frage zu befassen, ob die Ergebnisse aus dem Gutachten überhaupt verwertbar seien, weil die Anordnung einer entsprechenden Überprüfung nicht gerechtfertigt gewesen sein soll. Es seien keine ernsthaften Zweifel an der Fahreignung des älteren Führerscheininhabers dargelegt gewesen. Das Gericht bekräftigte die einheitliche Rechtsprechung zu diesem Thema. Wenn ein Gutachten vorliegt, darf es verwertet werden. Auch dann, wenn es zu Unrecht angeordnet wurde. Es empfiehlt sich daher die Anordnung, dass ein Gutachten eingeholt werden muss, anwaltlich überprüfen zu lassen. Wenn sich ein Gutachten nicht vermeiden lässt, so sollte frühzeitig auf Vorlieben (Praxistest oder Computertest) hingewirkt werden. Im vorliegenden Fall wurde neben der computer-basierten Überprüfung auch eine Fahrprobe vorgenommen, die leider auch misslang, da der Fahrlehrer zur Vermeidung eines Unfalles eingreifen musste.

Peter Walter
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungs- und Verkehrsrecht
Gaßmann & Seidel Rechtsanwälte PartmbB, Stuttgart

Kategorie: Allgemein