Bewegung im Recht der Erwachsenenadoption: Zum 01.05.2025 tritt die Reform des Namensrechts in Kraft und erweitert die Möglichkeiten der Namensführung nach einer Adoption Volljähriger. Damit macht der Gesetzgeber den Weg für Adoptionen frei, von denen Beteiligte aufgrund des geltenden Namensrecht abgesehen haben.
Ein für die Beteiligten in der Praxis bisher unliebsames Hindernis lag im Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Adoptierten: Bei einer Erwachsenenadoption musste der Adoptierte grundsätzlich den Namen seiner Adoptiveltern annehmen. Der aktuell geführte Name änderte sich. Zwar war es in bestimmten Sonderkonstellationen möglich, den geführten Namen beizubehalten; solche gab es z. B. bei verheirateten Adoptierten. In den anderen Fällen blieb lediglich die Möglichkeit der Bildung eines Doppelnamens.
Mit der Reform des Namensrechts entfällt der Zwang zur Namensänderung. Der Adoptierte kann zukünftig seinen bisherigen Nachnamen beibehalten.
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