Wir verfügen über eine hohe Expertise im Schwerbehindertenrecht
und beraten und vertreten bundesweit, wenn es um den Grad der
Behinderung (GdB) und die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft geht.
Ihre Ansprechpartner:
Unsere Beratungsschwerpunkte sind:
- Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft
- Grad der Behinderung (GdB)
- Herabsetzung des GdB wegen Heilungsbewährung
- Merkzeichen
- Parkerleichterungen