Wir beraten und vertreten Privatpersonen, Selbständige und
Freiberufler sowie Unternehmen und Gesellschafter in allen Bereichen des
Sozialversicherungsrechts. Wir beraten und vertreten bundesweit, wenn Anträge
auf Erwerbsminderungsrente angelehnt oder Arbeitsunfälle nicht anerkannt wurden.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Beratungsleistung liegt in der Prüfung der
Versicherungspflicht („Scheinselbständigkeit“) von Mitarbeitern, Geschäftsführern
und mitarbeitenden Gesellschaftern. Wir vertreten unsere Mandanten gegenüber
Sozialversicherungsträgern und begleiten sie bei Betriebsprüfungen und in
Statusfeststellungsverfahren.
Ihre Ansprechpartner:
Unsere Beratungsschwerpunkte sind:
- Sozialversicherungsrecht in Unternehmen, Sozialversicherungsplicht von Mitarbeitern / Scheinselbständigkeit, insbesondere
- Abgrenzung Abhängige Beschäftigung / selbständige Tätigkeit § 7 SGB IV
- Freie Mitarbeiter
- Geschäftsführer und Sozialversicherung, Sperrminoritäten
- Betriebsprüfungen
- Statusfeststellungsverfahren
- Anfrageverfahren § 7 a SGB IV
- Versicherungspflicht und Befreiung
- Beitragsrecht
- Künstlersozialversicherung
- Krankenversicherungsrecht, insbesondere
- Versicherungspflicht und Mitgliedschaft
- Krankengeld
- Rentenversicherungsrecht, insbesondere
- Rente wegen Erwerbsminderung, Erwerbsminderungsrente
- Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
- Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit
- Versicherungspgflicht
- Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
- Versicherungspflicht von selbständig Tätigen (z.B. Lehrer und Erzieher sowie arbeitnehmerähnliche Selbständige)
- Unfallversicherungsrecht, insbesondere
- Arbeitsunfall
- Wegeunfall
- Berufskrankheit
- Verletztengeld
- Verletztenrente