Von: Jannis Wirth 30. September 2025

Ein schulpolitisches Prestigeprojekt der Landesregierung ist vor Gericht ins Wanken geraten: Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat den neuen Kompetenztest Kompass 4 für rechtswidrig erklärt.

Die Ausgangslage:

Mit Gesetzesänderung vom 04.02.2025 wurde die bislang unverbindliche Grundschulempfehlung abgeschafft und durch eine verbindliche Bildungswegentscheidung ersetzt. Künftig soll die Empfehlung der Klassenkonferenz oder das Ergebnis eines Kompetenztests (Kompass 4) maßgeblich sein. Scheitern Kinder am Kompetenztest, können sie zwar noch durch einen sogenannten Potenzialtest den Zugang zum Gymnasium erreichen – doch auch hier sind die Hürden hoch.

Im Zuge dieses Systemwechsels kam es zu erheblichen Verwerfungen: Schüler, Eltern und Lehrkräfte litten unter chaotischen Abläufen. Noch bevor der Landtag die gesetzlichen Grundlagen geschaffen hatte, mussten die Viertklässler bereits Tests absolvieren, deren rechtliche Bedeutung niemand zuverlässig einschätzen konnte. Insbesondere der Kompetenztest (Kompass 4) wurde wegen seines überhöhten Erwartungshorizonts scharf kritisiert.

Die Entscheidung:

Unser Mandant wandte sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes am Verwaltungsgericht Sigmaringen gegen die Bewertung des Kompetenztests Kompass 4. Das Verwaltungsgericht folgte unserer Argumentation und stellte mit Beschluss vom 22.09.2025 fest, dass die im November 2024 durchgeführte Kompetenzmessung rechtswidrig war.

Zum Zeitpunkt der Durchführung gab es noch keine gesetzliche Grundlage für den Test. Das Schulgesetz in der geänderten Fassung trat erst am 04.02.2025 in Kraft, ebenso die Aufnahmeverordnung, die den Test regelt. Eine rückwirkende Geltung sah weder das Gesetz noch die Verordnung vor. Da der Anspruch unseres Mandanten auf ordnungsgemäße Durchführung des Tests im November 2024 nicht erfüllt wurde, hat das Verwaltungsgericht dem Schüler Recht gegeben. Er muss bis Ende Oktober 2025 die Möglichkeit einer erneuten Teilnahme erhalten.

Das Land Baden-Württemberg kann gegen den Beschluss noch Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen.

Jannis Wirth
Rechtsanwalt
Gaßmann & Seidel Rechtsanwälte PartmbB, Stuttgart

Kategorie: Allgemein